Auszug der Satzung des TC BW Erzingen
§ 1 1. der Verein führt den Namen: 2. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Waldshut eingetragen. § 2 1. Der Zweck des Vereins ist: 2. Der Zweck des Vereins ist nicht auf wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet, er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953. Etwaige Überschüsse sind sinngemäß zur Erfüllung der Aufgaben der Vereinsaufgaben zu verwenden. Mitgliedschaft 1. die Mitgliedschaft erlischt: 2. Die Kündigung ist jeweils zum Schluß des Kalenderjahres zulässig. Rechte, Pflichten und Beiträge der Mitglieder 1. Alle aktiven Mitglieder haben das Recht auf freie Benutzung der dem Verein zur Verfügung stehenden Plätze. Die weiteren Einrichtungen und Anlagen stehen allen Mitgliedern des Vereins zur Verfügung. 2. Weiter sind die Vorschriften über Platzordnung und Richtlinien für die Benutzung sämtlicher Einrichtungen und Anlagen zu beachten. | § 9 1. Jedes Mitglied erkennt durch seinen Beitritt die Satzung und Bestimmungen des Vereins als bindend an und verpflichtet sich gleichzeitig, diese einzuhalten, die Interessen des Vereins zu wahren, nach Möglichkeit zu fördern und Anordnungen des Vorstandes zu befolgen. 2. Neumitglieder ermächtigen ferner den Verein zum Einzug der festgesetzten Beiträge und Gebühren mittels Lastschrift. § 13 1. Die Mitgliedsbeiträge sind laufend fällig und bis zum 30. April eines Jahres zu entrichten. 2. Die Aufnahmegebühr ist bei neu eintretenden Mitgliedern sofort fällig. 3. Kommt ein Mitglied seinen Verpflichtungen nicht nach, so erlischt seine Mitgliedschaft. § 14 1. Alle aktiven Mitglieder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, sowie alle Mannschaftsspieler und –Spielerinnen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, sind zur Mitarbeit im Verein, zur Bestellung und Aufrechterhaltung der Anlage und der Funktionsfähigkeit des Vereinsheimes inklusive des Wirtschaftsteiles verpflichtet. 2. Über den Zeitaufwand bzw. den ersatzweise zu leistenden Geldbetrag entscheidet die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit. Auszug aus der Satzung Stand 2013 - letzte Änderung vom 26.11.2010. |